Präambel
Die Evangelische Kantorei Iserlohn versteht sich als Teil der Gemeinde Jesu Christi vor Ort.
Sie fühlt sich ihrer eigenen Tradition, ihrem künstlerischen und sozialen Anspruch verpflichtet und pflegt das reiche Erbe der Kirchenmusik. Ihr Singen versteht sie als Verkündigung – im Wissen, dass Musik den Menschen in seiner Ganzheitlichkeit anspricht. Mit ihrer Musik will sie Jung und Alt gleichermaßen zum Zuhören und Mitmachen einladen. Sie singt zur Ehre Gottes und zur Erbauung der Menschen.
Dienstsitz
Die Kantorei ist an die Versöhnungs-Kirchengemeinde angebunden und wird finanziell vom Gemeindeverband Iserlohn getragen. Primäre Wirkungsstätte ist die Oberste Stadtkirche.
Die Kantorei versieht ihren Dienst in Gottesdiensten und Konzerten, in gemeindlichen und übergemeindlichen Veranstaltungen, im Kirchenkreis sowie auf Konzertreisen.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kantorei Iserlohn setzt die Bereitschaft voraus, sich im Sinne der Präambel vielfältig einzubringen und ist dabei unabhängig von Konfession und Glaube möglich. Von den Mitgliedern wird einen hohe Verbindlichkeit erwartet.
Ein Vorab-Kennenlernen mit Stimmcheck bei Kantor/Kantorin ist Bedingung für die Mitgliedschaft.
Wir wollen Menschen dazu motivieren, die Kantorei in ihren besten Leistungsjahren zu unterstützen.
Dabei lebt ein Chor von flexiblen, leistungsfähigen Stimmen und sängerischer Erfahrung.
- Maximales Alter für einen Eintritt in die Kantorei ist für Chor-Neulinge 45, bei sängerischer Versiertheit 50 Jahre
- Maximales Alter für Seiteneinsteiger:innen aus Kantoreien/Kammerchören beträgt 68, bei Bass-Stimmen 70 Jahre
- Mitglieder ab Eintrittsjahr 2008 scheiden im Alter von 75 Jahren aus der EKI aus
- Jedes Chormitglied, das länger als zwei Jahre pausiert, zählt bei Wiedereintritt als „Neueinsteiger“. Es gelten die üblichen Aufnahmebedingungen und die Altersbegrenzung.
Chorleitung
Musikalischer Leiter der Kantorei ist der hauptamtliche Kirchenmusiker (Kantor bzw. Kantorin). Ihm/Ihr obliegt die Auswahl der Literatur sowie die Verpflichtung von Solisten und Instrumentalisten.
Chorbeirat
Der Chorbeirat besteht neben dem Kantor/der Kantorin aus 5 Personen, die alle drei Jahre von den Chormitgliedern gewählt werden. Der Chorbeirat unterstützt den Kantor/die Kantorin bei den nicht primär künstlerischen Aufgaben und fördert die sozialen Belange und die Außenwirkung. Alle Beirats-Mitglieder fungieren auch als Kontaktpersonen.
Proben
Ein regelmäßiger Probenbesuch ist verbindlich und erforderlich, um ein kontinuierliches Arbeiten, Planungssicherheit und ein stabiles und harmonisches Miteinander zu gewährleisten. Es wird daher eine Anwesenheitsliste geführt. Bei Verhinderung meldet sich der Sänger/die Sängerin vor der Probe bei der Listenführerin (ggf. beim Kantor) ab oder lässt sich entschuldigen.
Über das Mitsingen bei Aufführungen entscheidet im Einzelfall der Kantor/die Kantorin.
Chorkleidung
Es gelten, den Anlässen entsprechend, drei Bekleidungsordnungen:
A Damen: ganz in schwarz, Herren: schwarzer Anzug mit silbergrauer Krawatte
B „Festliches Zivil“
Noten
Noten werden in der Regel gestellt, bei großen Werken (Klavierauszüge zu Oratorien) ist Eigenbesitz erwünscht.
Kantoreinoten sind pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch baldmöglichst zurückzugeben.
Persönliche Eintragungen sind zu entfernen.
Bei Konzerten und anderen Sing-Anlässen werden in der Regel schwarze Mappen verwendet. Sie werden bei Bedarf gestellt
Soziales
Alle Sängerinnen und Sänger sind herzlich eingeladen, sich an geselligen Anlässen zu beteiligen, z.B. Neujahrsempfang, Sommerfest und Ferienkantorei.
Beiträge
An Stelle eines Mitgliedsbeitrags ist die Mitgliedschaft im Förderverein erwünscht.